Teleskop- und Mikroskop-Zentrum **** Wien, Schönbrunnerstr. 96, Tel:+43 699 1197 0808 **** Linz, Gärtnerstr. 16, Tel:+43 732 65 15 78        






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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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INHALT:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftungsausschluss






 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Lacerta GmbH
1. Geltung
1.1. Teleskop und Mikroskop Zentrum (www.teleskop-austria.at)- im Folgenden als Lacerta GmbH bezeichnet - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Lacerta GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss, Bindungszeit, Sofort-Storno, Gutschein
2.1. Die Preise in der Homepage dienen als Information und stellen kein Angebot dar. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Firma Lacerta GmbH bzw. der Auftrag des Kunden (Bestellformular, Mail, Fax, evtl. auch Telefon), in dem der Leistungsumfang (z.B. welche Artikel bestellt wurden) und die Art der Vergütung (inkl. Zahlungsform und -frist) festgehalten sind. Die Angebote der Firma Lacerta GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag (z.B. durch Ausfüllen d. Bestellformular), so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Lacerta GmbH gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Lacerta GmbH zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB Mail) zu erfolgen, es sei denn, dass die Lacerta GmbH zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, wie Warenversand usw...), dass sie den Auftrag annimmt.
2.3. Die Kunde darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertrag durch die Lacerta GmbH noch nicht angenommen wurde (Sofort-Storno).
2.4. Die Kundenseitige Ankündigung von Sofort-Storno muss telefonisch (+43 699 1197 0808) oder persönlich getätigt werden. Einen Nachricht an Anrufbeantworter hinterlassen gilt nicht als Ankündigung von Sofort-Storno. Die Annahme und Bestätigung von Sofort Storno hat immer in Schriftform (zB Mail) zu erfolgen.
2.5. Bei Einlösung des Gutscheins kann der Betrag nicht gesplittert werden. Eine Barablöse eines Gutscheins ist nicht möglich, dieser ist auch von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag (der Bestellung) des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Sonderleistungen der Lacerta GmbH (z.B. Einzelanfertigungen, Messprotokolle usw.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Einzelanfertigungen: Der Kunde wird die Lacerta GmbH unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Einzelanfertigung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Lacerta GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Lacerta GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Lacerta GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Lacerta GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Lacerta GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (z.B. Adapter-einzelanfertigungen).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Lacerta GmbH wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Lacerta GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Lacerta GmbH eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Lacerta GmbH.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lacerta GmbH.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Lieferanten der Lacerta GmbH - entbinden die Lacerta GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 Die Lacerta GmbH ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Lacerta GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Lacerta GmbH eine taugliche Sicherheit leistet.


7. Preise (Honoraranspruch)
7.1. Alle Preisen verstehen sich inkl. 20% österr. MWSt. (Bücher 10% MWSt)
7.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Lacerta GmbH für jede einzelne Leistung (Produkt), sobald diese erbracht (abgeholt, versendet) wurde.
7.3. Alle Leistungen der Lacerta GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Lacerta GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen (z.B. Labor-, Beratung-, Reise- oder Versandkosten).
7.4. Kostenvoranschläge der Lacerta GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
7.5. Die Lacerta GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

8. Zahlung
8.1. Als Zahlungsmöglichkeiten werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde, Barzahlung, Bankomatkassa (nur im Wiener Shop), Kreditkartenzahlungen (nur im Wiener Shop), sowie beim Versand Nachnahme (nur in Österreich, zzgl. Nachnahmegebühr), PayPal (zzgl. PayPal Gebühren) und Vorausüberweisung (ohne zusätzliche Kosten) angeboten.
8.2. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lacerta GmbH.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Lacerta GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen (inkl. Gratis Transport, Gratis Serviceleistungen, Preisnachlässe, Rabatte u.a.) sofort fällig stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Lacerta GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Lacerta GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

8.5. Bankverbindung (Österreich)
Lacerta GmbH (Teleskop Zentrum)
BLZ: 20111 (Erste Bank)
KtNr.: Auf Anfrage

8.6. Bankverbindung (Deutschland)
Lajos Szantho (Teleskop Zentrum)
BLZ: 740 500 00 (Sparkasse Passau)
KtNr.: Auf Anfrage

8.7. Internationale Bankverbindung
Lacerta GmbH (Teleskop Zentrum)
SWIFT/BIC: GIBA ATWW XXX
IBAN: AT74 2011 1820 ... weitere Ziffer auf Anfrage


9. Garantie
9.1. Soweit bei den einzelnen Leistungen bzw. Produkten keine näheren Angaben gemacht werden, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, auf bewegende Teile 6 Monaten. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gelten die jeweiligen Angaben zur Garantie durch die Hersteller.
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich die Mängel des Gerätes oder des Zubehörs, die auf Material- oder Herstellungsfehler beruhen durch Reparatur oder, nach unserem Ermessen, durch Umtausch. Schäden an Zubehörteilen führen nicht automatisch zum kostenlosen Umtausch des kompletten Gerätes. Glasbruchschäden, Brüche und Risse von Kunststoffteilen, Beulen an Bleichteilen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Garantielaistungen bewirken weder eine Verlangerung der Garantiefrist, noch beginnt dadurch ein Anspruch auf eine neue Garantie.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis kann ein kostenloser Austausch oder eine kostenlose Reparatur nicht erfolgen.
Sowohl Defekte an Verbruchzubehör bzw. Verschleißteilen (z.B. Motoren, Verstärkerröhre, Beleuchtungseinheiten, Akkus, Antriebsriemen, Zahn- und Schneckenräder u.ä.), als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen NICHT unter der Garantie und sind deshalb kostenpflichtig.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in der Originalverpackung zusammen mit dem Kassenbon in Ihrer Händler.
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff!

9.2. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt auch zwei Jahre.
9.3. Bargeld wird nur dann rückerstattet, wenn ein Mangel innerhalb von 3 Tagen (beim Online-Kauf siehe Widerrufsbelehrung, Punkt 10.2) nach dem Kauf gemeldet wird und ein Austausch nicht möglich ist.
9.4. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden.
9.5. Bei berechtigter Reklamation werden die dem Kunden entstehenden Portokosten dann rückerstattet, wenn die Versandkosten bei der Warenlieferung nicht von der Firma Lacerta GmbH übernommen wurden (z.B. gibt es bei einer kostenlosen Lieferung auch keine Rückerstattung der Transportkosten). Nur wenn der Kunde auch tatsächlich Transportkosten bezahlt hat, werden ihm die Kosten der Rücksendung erstattet. Die Höhe der Vergütung entspricht der jeweils günstigsten inländischen Versandart der Österreichischen Post AG. Rückportokosten aus dem Ausland werden nur für den inländischen Abschnitt übernommen. Unfreie Rücksendungen werden nicht übernommen. Sollten die Waren bei der Rücksendung Spuren von Abnutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. Der Kunde hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

10. Rückgaberecht und Rücksendungen bei Warenversand (Widerrufsbelehrung)
10.1. Auf Waren und Leistungen, welche in unserem Ladengeschäft erworben wurden, ist statt Rückgaberecht die Garantieanspruch zu verwenden (siehe Punkt 9.).
10.2. Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs per E-Mail.
10.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen rückzuerstatten. Der Kaufvertrag wird nach Rücksendung der Ware storniert und bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung rückerstattet. Der/die Kunde hat die Bankgebühren zu tragen. Die Rückerstattung der Transportkosten wird wie bei der Reklamation (Punkt 9.5.) geregelt.
10.4. Sollten die Waren bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. Die Kunde hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
10.5. Die Kunde hat unsere Transportkosten (Servicepauschale, usw.) zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
10.6. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung selbst zu tragen, wenn die gelieferte Ware jedenfalls der bestellten entspricht. Transportkosten werden grundsätzlich nur dann rückvergütet, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht und der Kunde auch die Versandkosten selbst bezahlen musste. Rückportokosten aus dem Ausland werden nur für den inländischen Abschnitt übernommen (siehe Punkt 9.5). Unfreie Rücksendungen werden nicht übernommen.
10.7. Personalisierte Ware, wie Sonderanfertigungen, Einzelimport, usw. werden nicht zurückgenommen.
10.8. Waren von Wiederverkäufern, sowie alle preisreduzierten Waren (das sind Waren mit vermerkten Mängeln, sowie mit Vereins-, Händler- oder Mengen-Rabatten) sind von einer Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Alle unsere Wiederverkäufer und Rabattempfänger verpflichten sich, dass sie sich vor einem Weiterverkauf an Dritte mit dem weiterzuverkaufenden Gerät vertraut machen, es vor dem Verkauf an Dritte testen, und dessen Grenzen (wie Verwendungsart / Tragefähigkeit einer Montierung, empfohlene maximale Vergrößerung eines optisches Instrumentes, Wetterbeständigkeit eines Outdoorprodukts, einbauspezifisches Wissen über den Umgang und die Handhabung eines Ersatzteiles, usw.) dem Endkunden genau und ehrlich schildern. Eine Rücknahme wird ausdrücklich abgelehnt, wenn das Produkt an Dritte weiterverkauft wurde und die mit dem Produkt verbundene Beratung durch den Händlerpartner beim Endkunden falsche Erwartungen wecken könnte. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz (auch nicht für Folgeschäden), wenn Schäden durch Unwissenheit der Verwendbarkeitsgrenze eines Instrumentes, oder durch selbstständige Verbesserungsversuche, entstehen.

11. Eigentumsrecht und Urheberschutz
11.1. Alle Leistungen der Lacerta GmbH einschließlich jener aus (Web-)Präsentationen (z.B. Bilder, Texte, Genehmigungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Lacerta GmbH und können von der Lacerta GmbH jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.
11.2. Änderungen von Leistungen der Lacerta GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lacerta GmbH und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
11.3. Für die Nutzung von Leistungen der Lacerta GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Lacerta GmbH erforderlich. Dafür steht der Lacerta GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.4. Für die Nutzung von Leistungen der Lacerta GmbH, für die die Lacerta GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat (z.B. Interferogram-Veröffentlichung, Kalibration-Ergebnisse usw.), ist ebenfalls die Zustimmung der Lacerta GmbH notwendig.

12. Kennzeichnung
12.1. Die Lacerta GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, Eigenverlag (z.B. Sternkarte) und bei allen Werbemaßnahmen (z.B. Prospekte) auf die Lacerta GmbH hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2. Die Lacerta GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

13. Gewährleistung und Schadenersatz
13.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Firma Lacerta GmbH (z.B. nach Erhalt der Ware) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Firma Lacerta GmbH zu. Verspätete Reklamationen können von der Firma Lacerta GmbH ohne Begründung abgelehnt werden. Die Garantieanspruch (Punkte 9.x) bleibt unberührt.
13.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Lacerta GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Lacerta GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Lacerta GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
13.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Lacerta GmbH ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
13.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lacerta GmbH beruhen.
13.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
13.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

14. Haftung
Die Lacerta GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

15. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Lacerta GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Lacerta GmbH (WIEN / Austria).
16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Lacerta GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Lacerta GmbH örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.








 
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