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Öffnungszeiten - Stadtplan - Impressum (Gew.Reg.) - AGB - Bankverbindung - Haftung

 

Gewerberegisterauszug

p.n.E.U. Firma Lajos Szantho
Inh. Dipl. Astrophys. Lajos Szantho
Handels- und Handelsagentengewerbe
A-4020 Linz, Kapuzinerstr. 1. (Büro)
A-1040 Wien, Operngasse 23. (SHOP)
A-4020 Linz, Kapuzinerstr. 4. (SHOP)
UmsatzSt. Id. Nr.:
AT U62194538
Gew.RegNr:401/35932

 

Teleskop & Sternwarte Zentrum
(Firma SZANTHO p.n.E.U.)

4020 LINZ
Kapuzinerstr. 1

1040 WIEN
Operngasse 23

 
ADRESSE
LINZ: Kapuzinerstr. 1
WIEN: Operngasse 23
Telefon:
Tel: +43 (676) 5457 994 (Michael)
Tel: +43 (699) 1901 2165 (Lajos)
Tel: +43 (699) 1197 0808 (Tommy)
Tel: +43 (676) 526 5280 (Tamas)
Montag
Geschlossen
Geschlossen
Dienstag
LINZ: 10:30-18:00
WIEN: 10:30-18:00
Mittwoch
LINZ: 10:30-18:00
WIEN: 10:30-18:00
Donnerstag
LINZ: 10:30-18:00
WIEN: 10:30-18:00
Freitag
LINZ: 10:30-18:00
WIEN: 10:30-18:00
Samstag
LINZ: nach tel. Vereinbarung
WIEN: 10:30-14:00
am 7. August wegen AstroCamp geschlossen
Sonntag
LINZ: nach tel. Vereinbarung
WIEN: nach tel. Vereinbarung



 

Teleskop Zentrum in WIEN




WIEN, Operngasse 23 (Nähe Karlsplatz, Techn. Uni, Naschmarkt)
mit Auto: Zentrum, Opernring, Operngasse (Einbahn, richtung Graz)
mit U-Bahn: Karlsplatz, Kettenbrückengasse oder Taubstummengasse (je 300m)








 

und in LINZ




LINZ, Kapuzinerstr. 1 oder 4. (Ecke Klammstrasse / Römerbergtunnel)
mit Auto: durch d. Römerbergtunnel, erstes Haus nach der Ampel.
mit Straßenbahn: 1, 2 oder 3-er bis Taubenmarkt, dann Promenade und Klammstrasse (150m)





Weitere Bilder (Linz)





























Und in Wien (Operngasse 23)


















 



ALLGEMEIINE GESCHÄFTSBEDIINGUNGEN
der Firma Firma Szantho
1. Geltung
1.1. Teleskop und Sternwarte Zentrum - im Folgenden als Firma Szantho bezeichnet - erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Firma Szantho ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss, Bindungszeit, Sofort-Storno
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Firma Szantho bzw. der Auftrag des Kunden (Bestellungsformular, Mail, Fax, evtl. auch Telefon), in dem der Leistungsumfang (z.B. welche Artikel bestellt sind) und die Vergütung (inkl. Zahlungsform und -frist) festgehalten sind. Die Angebote der Firma Szantho sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag (z.B. durch Ausfüllen d. Bestellformular), so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Firma Szantho gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Firma Szantho zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB Mail oder Fax) zu erfolgen, es sei denn, dass die Firma Szantho zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, wie Warenversand usw...), dass sie den Auftrag annimmt.
2.3. Die Kunde darf vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertrag durch die Firma Szantho noch nicht angenommen wurde (Sofort-Storno).
2.4. Die Kundenseitige Ankündigung von Sofort-Storno muss telefonisch (+43 699 1197 0808) oder persönlich getätigt werden. Einen Nachricht an Anrufbeantworter hinterlassen gilt nicht als Ankündigung von Sofort-Storno. Die Annahme und Bestätigung von Sofort Storno hat immer in Schriftform (zB Mail oder Fax) zu erfolgen.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag (der Bestellung) des Kunden bzw der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Sonderleistungen der Firma Szantho (z.B. Einzelanfertigungen, Messprotokolle usw.) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Einzelanfertigungen: Der Kunde wird die Firma Szantho unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Einzelanfertigung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Firma Szantho wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Firma Szantho haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Firma Szantho wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Firma Szantho schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Firma Szantho ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (z.B. Adapter-einzelanfertigungen).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Die Firma Szantho wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Firma Szantho bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Firma Szantho eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Firma Szantho.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Szantho.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Lieferanten der Firma Szantho - entbinden die Firma Szantho jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag
6.1 Die Firma Szantho ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Firma Szantho weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Firma Szantho eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Preise (Honoraranspruch)
7.1. Alle Preisen verstehen sich inkl. 20% österr. MWSt. (Bücher 10% MWSt)
7.2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Firma Szantho für jede einzelne Leistung (Produkt), sobald diese erbracht (abgeholt, versendet) wurde.
7.3. Alle Leistungen der Firma Szantho, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Firma Szantho erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen (z.B. Labor-, Beratung-, Reise- oder Versandkosten).
7.4. Kostenvoranschläge der Firma Szantho sind grundsätzlich unverbindlich.
7.5. Die Firma Szantho ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der Firma Szantho werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank.
8.2. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Szantho.
8.3. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Firma Szantho sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen (inkl. Gratis Transport, Gratis Serviceleistungen, Preisnachlässe, Rabatte u.a.) sofort fällig stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Firma Szantho aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Firma Szantho schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

8.5. Bankverbindung (Österreich)
Teleskop & Sternwarte Zentrum (Firma SZANTHO)
BLZ: 20320 (OÖ. Sparkasse)
KtNr.: 281064

8.6. Internationale Bankverbindung
Teleskop & Sternwarte Zentrum (Firma SZANTHO)
SWIFT/BIC: ASPK AT2L XXX
IBAN: AT45 2032 0000 0028 1064


9. Garantie
9.1. Soweit bei den einzelnen Leistungen bzw. Produkten keine näheren Angaben gemacht werden, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gelten die jeweiligen Angaben zur Garantie durch die Hersteller.
9.2. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt auch zwei Jahre.
9.3. Mangelhafte Ware wird umgetauscht. Wenn es nicht möglich ist, wird in Absprache mit dem Kunden einen Rabatt gewährt, oder ein Gutschein über den vollen Kaufpreis erstellt.
9.4. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden.
9.5. Bei berechtigter Reklamation werden die dem Kunden entstehenden Portokosten auf Basis der günstigsten möglichen Inländischen Versandart der Österreichischen Post AG erstattet.
9.6. Eigenimport-Garantie (gilt nur für bestimmte Produkte): Wir können durch Eigenimport Marken-Produkten baugleiche Optiken sehr preiswert anbieten. Dabei garantieren wir das gleiche optische Design, Glasmaterial und Antireflexionsbeschichtung, die Sie von den Originalen gewohnt sind. Sie haben ein 12-monatiges Rückgaberecht mit folgender Bedingung: Wenn unsere Optiken abbildungsmäßig schlechter abschneiden, als von Ihnen gekaufte baugleiche Optiken aus Markenproduktion (Kaufbeleg von Markenprodukt muss vorhanden sein!), nehmen wir die zurück und erstatten den vollen Kaufpreis.

10. Rückgaberecht und Rücksendungen bei Warenversand (Widerrufsbelehrung)
10.1. Auf Waren und Leistungen, welche in unserem Ladengeschäft erworben wurden, ist statt Rückgaberecht die Garantieanspruch zu verwenden.
10.2. Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs per Fax oder E-Mail.
10.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kaufvertrag wird nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wird bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung zurückbezahlt. Die Kunde hat die Bankgebühren zu tragen.
10.4. Sollten die Waren bei der Rücksendung Spuren von Benutzung oder Beschädigung aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, Ersatzansprüche geltend zu machen. Die Kunde hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre.
10.5. Die Kunde hat unsere Transportkosten (Servicepauschale, usw.) zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
10.6. Die Kunde hat die Kosten auch der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Transportkosten werden grundsätzlich nur dann rückvergütet, wenn die gelieferte Ware der bestellten nicht entspricht.
10.7. Personalisierte Ware, wie Sonderanfertigungen, Einzelimport, usw. werden nicht zurückgenommen.

11. Eigentumsrecht und Urheberschutz
11.1. Alle Leistungen der Firma Szantho einschließlich jener aus (Web-)Präsentationen (z.B. Bilder, Texte, Genehmigungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Firma Szantho und können von der Firma Szantho jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.
11.2. Änderungen von Leistungen der Firma Szantho, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma Szantho und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
11.3. Für die Nutzung von Leistungen der Firma Szantho, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Firma Szantho erforderlich. Dafür steht der Firma Szantho und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11.4. Für die Nutzung von Leistungen der Firma Szantho, für die die Firma Szantho konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat (z.B. Interferogram-Veröffentlichung, Kalibration-Ergebnisse usw.), ist ebenfalls die Zustimmung der Firma Szantho notwendig.

12. Kennzeichnung
12.1. Die Firma Szantho ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, Eigenverlag (z.B. Sternkarte) und bei allen Werbemaßnahmen (z.B. Prospekte) auf die Firma Szantho hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
12.2. Die Firma Szantho ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

13. Gewährleistung und Schadenersatz
13.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Firma Szantho schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Firma Szantho zu.
13.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Firma Szantho alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Firma Szantho ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Firma Szantho mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
13.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Firma Szantho ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
13.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Szantho beruhen.
13.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
13.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

14. Haftung
Die Firma Szantho haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

15. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Szantho ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Szantho (Linz / Austria).
16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Firma Szantho und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Firma Szantho örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.








 
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